Erdkabel - eine Investition in die Zukunft!

Beim Erdkabel muss bei richtiger Trassenwahl deutlich weniger Wald dauerhaft weichen (Schutzstreifen ca. 25 Meter Breite). Der Baustreifen für die Erdarbeiten wird nach Abschluss der Bauarbeiten zurückgebaut und kann wieder bepflanzt werden.  „Nach der Bauphase sind Erdkabel nahezu unsichtbar – so, wie viele Bürger sich das wünschen. Damit können Erdkabel dazu beitragen, dass der dringend notwendige Leitungsbau größere Akzeptanz findet.“

Tennet-Video „Wechselstrom-Erdverkabelung im Höchstspannungsnetz”

Die Alternative der Vernunft:

  • keine Gesundheitsbeeinträchtigung durch deutlich geringere elektromagnetische Strahlung
  • weltweit seit 20 Jahren erprobte Technik
  • einmaliger baulicher Aufwand, Landschaftsbild wird nicht nachhaltig zerstört
  • waldschonende Bauweise

Bauweise

Offene Bauweise
Bei der offenen Bauweise gräbt ein Bagger einen Kabelgraben. Das ausgehobene Bodenmaterial wird nach einzelnen Bodenschichten sortiert zwischengelagert. Ist der Kabelgraben fertig ausgehoben, wird er zunächst mit verdichtetem Bettungsmaterial wie Sand gefüllt, worauf die Kabelrohre verlegt werden. Anschließend schaufelt der Bagger den Aushub Schicht um Schicht wieder zurück, um so den ursprünglichen Bodenzustand wiederherzustellen. Der offene Kabelgraben findet im Regelfall Anwendung.
Geschlossene Bauweise
Müssen zum Beispiel Gewässer oder Straßen unterquert werden, kann das mit einer geschlossenen Verlegung erfolgen, etwa durch das Rohrpressverfahren, das Spühlbohrverfahren (englisch: Horizontal Directional Drilling, abgekürzt: HDD) oder Mikrotunnel. Die Unterbohrung von Hindernissen mittels HDD-Verfahren ist üblicherweise über eine Länge von bis zu 1.000 Metern möglich.
Kabelübergabe-Station
„Wird nicht eine komplette Leitungverkabelt, sondern nur Abschnitte, benötigt man Kabel-Übergabe-Stationen an den Punkten, an denen das Kabel vom Freileitungs-Mast in die Erde geleitet wird und umgekehrt. Diese Stationen messen etwa 60 mal 80 Meter. […] Pflanzen, die mehr als ein Meter tiefe Wurzeln ausbilden, dürfen auf den  Erdkabel-Schutzstreifen (25 m) nicht wachsen. Dazu zählen fast alle Baumarten und zum Beispiel einige Gräser. Bebaut werden darf der Schutzstreifen auch nicht.“ Bundesnetzagentur, Broschüre „Netzausbau Erdkabel”

Entschädigung

Über einem Erdkabel kann geackert und Solarstrom erzeugt werden. Für mögliche Erschwernisse werden Landwirte /Solarfeldbetreiber entschädigt.

Landwirte müssen neben einer einmaligen Entschädigung so lange entschädigt werden, wie Ernteeinbußen zu verzeichnen sind!

Viele Hassendorfer Bürger ziehen die Erdkabelvariante vor